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Online-Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten 2024

Informationen zu den studentischen Wahlen zum StuPa, zu den FSV und zur ASV finden Sie nicht hier, sondern unter: https://stupa.ms/zentraler-wahlausschuss/ oder https://www.asta.ms/aktuelles-layout?id=172

Wahlvorschläge 2024

Der Zentrale Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 die fristgerecht eingegangenen Wahlvorschläge zugelassen. Sie sind unten auf dem Reiter „Zugelassene Wahlvorschläge“ zu finden.

 

Erreichbarkeit des Wahlamts

Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, insbes. beim Einreichen von Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Universität, telefonisch (83-22107) oder nach Absprache persönlich jeweils in der Zeit von Mo bis Do von 9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr sowie Fr von 9 - 12 Uhr, elektronisch (wahlamt@uni-muenster.de) oder postalisch (Wahlamt der Universität Münster, Schlossplatz 2 (Schloss, Raum 109), 48149 Münster).

 

Allgemeine Hinweise zu den Wahlen im Sommersemester 2024

Im Sommersemester 2024 werden die Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte in allen Gruppen (Hochschullehrer*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Studierende) neu gewählt. Diese Wahlen erfolgen elektronisch (internetbasierte Onlinewahl) und werden durch das universitäre Wahlamt der Universität Münster durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf dieser Seite.

Die Wahlen der Studierenden zum Studierendenparlament, zur Ausländischen Studierendenvertretung und zu den Fachschaftsvertretungen erfolgen an der Urne und werden durch das studentische Wahlamt des AStA durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf den Seiten des AStA https://www.asta.ms/ bzw. des Zentralen Wahlausschusses des StuPa https://stupa.ms/zentraler-wahlausschuss/

Die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK Vertretung) erfolgt seit 2022 nicht mehr als Urwahl, sondern jeweils im Sommersemester durch den Senat (Art. 12 Verfassung).

 

Information zum Online-Wahlsystem

Das Online-Wahlsystem besteht aus drei Komponenten:
Die Universität Münster führt ein Verzeichnis aller Wahlberechtigten. Beim Öffnen der Wahlwebseite wird technisch geprüft, ob die Person wahlberechtigt ist. Auf der Seite gibt die wahlberechtigte Person die Erklärung ab, dass die Wahl persönlich - oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der wählenden Person – ausgeführt wird (Wahlschein, Versicherung). Nur dann wird die wahlberechtigte Person in das Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper weitergeleitet. Hier wird ein Pseudonym der wahlberechtigten Person übergeben und der Aufruf kryptologisch abgesichert.

Unser Dienstleister Electric Paper erhält lediglich eine pseudonymisierte Liste der Wahlberechtigten und verwaltet im zweiten System, welches Pseudonym an der Wahl teilgenommen hat. Erfolgte noch keine Teilnahme, kann nun die Stimmabgabe durchgeführt werden. Die Information, welches Pseudonym gewählt hat, wird nicht vom Dienstleister an die Universität Münster zurückgegeben.

In der Wahlurne werden die abgegebenen Stimmzettel gespeichert. Diese werden über mehrere Schritte verschlüsselt. Es existiert keine Verbindung zwischen den Pseudonymen der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmzetteln. Nach Ende der Wahl wird die Wahlurne entschlüsselt und die abgegebenen Stimmzettel innerhalb der Universität Münster ausgewertet.

 

Haben Sie Fragen?

Beachten Sie bei Fragen bitte zunächst die FAQ. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wahlberechtigung oder zu den Stimmzetteln der Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten haben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt unter wahlamt@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-22107.

Haben Sie sonstige Fragen zu der Technik, der Kennung oder dem Passwort?
Studierende wenden sich bitte an it@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-31600.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich bitte an Ihre IVV oder Ihren lokalen Administrator:
https://www.uni-muenster.de/IVV/