Härtefälle im Praxissemester

Akte
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Sie können bei Vorliegen einer besonderen Härte in Hinblick auf die Zuteilung des Schulplatzes im Praxissemester und/oder die Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang oder auch den Abbruch/Unterbrechung des Praxissemesters eine Härtefallregelung erwirken. Härtefälle liegen bspw. vor:

  • bei Einschränkungen durch Behinderung oder schwerwiegende, chronische Erkrankung, die bspw. für die Anreise an den Lernort oder die Durchführung des schulpraktischen Teils zu berücksichtigen sind,
  • bei bestehender Schwangerschaft,
  • bei nachgewiesenen Härten wie Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger,
  • bei weiteren, besonderen Umständen, die eine individuell angemessene, händische Zuteilung des Praktikumsplatzes erfordern (Studierende mit dem Status "Spitzensportler*in" im Programm "Spitzensport und Studium" der Universität Münster, Studierende des berufsbegleitenden Masters BK, Tätigkeit als Vertretungslehrkraft an einer Schule im Regierungsbezirk Münster im studierten Lehramt, mind. halbe Stelle)
  • bei besonderen Umständen, die eine Zuweisung eines besonderen Praxissemester-Durchgangs erfordern (Studienortswechsler*innen von anderen Universitäten, die ihr M.Ed-Studium an der Universität Münster aufnehmen und LZV-Angleichungsstudien ableisten müssen, Studierende mit dem Status "Spitzensportler*in" im Programm "Spitzensport und Studium" der Uni Münster, Studierende des berufsbegleitenden Masters BK, Studierende eines der Fächer Informatik, Niederländisch, Kunst (nur Grundschullehramt) oder Studierende, die einen verpflichtenden oder studienbezogenen Auslandsaufenthalt durchführen)

Das Merkblatt für Härtefälle informiert Sie genauer über die Kriterien und Formen des Nachweises des Härtefalls. Bitte lesen Sie vor einer Beratung das Merkblatt für Härtefälle und die Verfahrensregelungen zum Praxissemester, um vorab zu prüfen, ob einer der beschriebenen Härtefallgründe für Sie zutrifft. Grundsätzlich wird das Lehramtsstudium an der WWU als Vollzeitstudium betrieben, wodurch berufliche Tätigkeiten/Nebentätigkeiten i. d. R. nicht als Härtefalle berücksichtigt werden können.
Merkblatt für Härtefälle (PDF)Antragsformular für Härtefälle (PDF) |
Verfahrensregelungen für das Praxissemester (Tab Grundlagen)

Wie werden Härtefälle gemeldet?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen als Scan/Foto per E-Mail an haertefall.zfl@uni-muenster.de ein:

  • ausgedrucktes, ausgefülltes und zweimal unterschriebenes Antragsformular für Härtefälle
  • Nachweise, die Ihren Härtefall belegen: z.B. (medizinische) Gutachten, Geburtsurkunde des Kindes, Zusage für Auslandssemester
  • ggf. 5 Schulwünsche: Wenn Sie aufgrund Ihrer Einschränkungen an eine spezielle Schule verteilt werden müssen, sollten Sie zusätzlich 5 Wunschschulen für die Zuteilung angeben. Schulen, die Sie als Schüler*in besucht haben oder die aktuell von eigenen Kindern besucht werden, dürfen nicht angegeben werden.

Merkblatt für Härtefälle (PDF) | Antragsformular für Härtefälle (PDF) |

Welche Fristen gelten für einen Härtefall-Antrag?

Studierende, die der Härtefallregelung unterliegen, müssen dies frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens im ZfL anzeigen. Sie werden außerhalb des üblichen Verteilverfahrens an eine entsprechend geeignete Schule verteilt oder auch einem anderen Praxissemester-Durchgang zugewiesen. Idealerweise erfolgt diese Meldung möglichst früh vor oder mit Beginn des Vorsemesters zum betreffenden Praxissemester.

  • Ausschlussfrist für das SoSe 2024: 10.04.2024

Bitte halten Sie in jedem Fall die für den Durchgang festgesetzte Antragsfrist ein. Härtefallanträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ein Ausnahmefall liegt nur vor, wenn der Härtefallgrund erst nach der Antragsfrist eingetreten ist. Dies kann bspw. auch den Abbruch oder die Unterbrechung eines laufenden Praxissemesters betreffen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall schnellstmöglich nach Auftreten der Härte an die Härtefall-Beratung.
Verfahrensregelungen für das Praxissemester (Tab Grundlagen)

Wie kann ich mich über Schulen informieren?

Zur Vorabinfo über Schulen der Ausbildungsregion Münster kann vor Öffnung des Online-Verteilverfahrens (PVP) die Schulsuchmaschine des Ministeriums oder die Online-Kartendarstellung aller Schulen der Ausbildungsregion Münster genutzt werden. Hier ist jedoch zu bedenken, dass hier alle Schulen des Regierungsbezirks Münster ausgegeben werden. Für das Praxissemester stehen einzelne Schulen womöglich jedoch nicht zur Verfügung. Schulen, die Sie als Schüler*in besucht haben oder die aktuell von eigenen Kindern besucht werden, dürfen nicht angegeben werden.

  Online-Kartendarstellung aller Schulen der Ausbildungsregion Münster (PDF) | Schulsuchmaschine des Ministeriums | Hinweise zum Mutterschutz (PDF)

Beratung

Nutzen Sie zur Beratung gerne unser Sprechstunden-Angebot. Wir informieren Sie zum Verfahren, zur Auswahl der Schulen und beraten Sie gern. Härtefall-Unterlagen können als Scan/Foto per E-Mail an haertefall.zfl@uni-muenster.de eingereicht werden.
Beratung für Härtefälle | Beratung für Härtefälle BK | Praktikumsbüro